Dieckhausstraße 12

26871 Papenburg

Blankoverordnung

Seit dem 01. November 2024 können Ärzte eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen.

Dies ist vorerst für 114 Erkrankungen im Schulterbereich (Diagnosegruppe EX), zum Beispiel bei Arthrosen, Luxationen, Läsionen der Rotatorenmanschette, Frakturen der gelenkbildenden Knochen oder starken Verbrennungen möglich.

In diesem Fall bestimmen die Physiotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung.

Die allgemeine Gültigkeit für eine solche Verordnung beträgt 16 Wochen.

Im Bereich der Weichteilläsionen, Arthrosen und Knorpelschäden sind in dieser Zeit bis zu 18 vorrangige Heilmittel sowie 6 ergänzende Heilmittel möglich.

Im Bereich der Frakturen sind bis zu 26 vorrangige Heilmittel sowie acht ergänzende Heilmittel möglich.

 

In einem separaten Ersttermin wird die Anamnese, die Untersuchung sowie die gemeinsame Therapieplanung durchgeführt und ein reelles gemeinsames Ziel festgelegt. Im Anschluss an diese Diagnostik kann bereits der erste Termin erfolgen.

 

Frühestens 28 Tage nach der Diagnostik wird eine 15-minütige Bedarfsdiagnostik zur Ermittlung des aktuellen Standes durchgeführt. Hier wird überprüft, ob die anfängliche Planung bestehen bleibt oder ob Anpassung im Therapieplan vorgenommen werden müssen.

 

Bei Abschluss der Blankverordnung wird eine Abschlussdiagnostik durchgeführt. Mit den Behandlungsergebnissen wird, falls ärztlich angegeben und gewünscht, ein Therapiebericht an den ausstellenden Arzt verfasst und versendet.

 

Aktuell ist es möglich, dass Sie auf die erste Blankoverordnung folgend, weitere Blankoverordnungen durch Ihren Arzt erhalten können.

 

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass mit dieser Verordnung wie gewohnt ein „Selbstzahlerbeitrag“ zu entrichten ist. Dieser ist je nach Heilmittel in unterschiedlicher Höhe. Über die genauen Kosten werden Sie zu Beginn der Therapie aufgeklärt.

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