Krankengymnastik (KG)

Die Krankengymnastik kann bei allen Erkrankungen, Einschränkungen und Störungen die den Bewegungsapparat betreffen, egal ob akut oder chronisch, verordnet werden.
Jede(r) staatlich anerkannte(r) Physiotherapeut/in ist berechtigt diese Leistung zu erbringen.
Die Ziele der Krankengymnastik sind u.a. die Verbesserung der Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit. Das Erlernen von ökonomischen Bewegungsabläufen und Verhaltensweisen für den Alltag sind ein zentraler Punkt für eine Verbesserung.
Sie sind in der Praxis zuallererst Mensch und kein „Fall“. Ein guter Therapeut ist auch ein Partner im Heilungsprozess, hört zu und Sie mit Zuversicht während der Therapie begleitet. Sie werden auf ganzheitlicher Basis mit der festen Überzeugung, dass dies der Weg zu einer nachhaltigen persönlichen Gesundheit ist, behandelt. Wichtig im Behandlungsverlauf ist allerdings auch, dass wir als Therapeut/innen nur Begleiter des Beschwerdeverlaufs sind. Am Ende ist gerade der Patient / die Patientin für die eigene Genesung hauptverantwortlich und muss manche Gewohnheiten ablegen bzw. verändern, um eine nachhaltige Verbesserung zu erreichen.
Die Krankengymnastik (KG) wird vom Arzt bzw. der Ärztin verordnet.

